Unsere Leistungen

Arbeitsmedizin Kassel

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Betriebsärztliche Betreuung

Betriebsarzt / Betriebsärztin

Als Ihre Betriebsärztin begleite ich Ihren betrieblichen Gesundheitsschutz in allen Fragen.

  • Beratung und Unterstützung bei der Beurteilung von Gefährdungen/ Gefährdungsbeurteilung
  • Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschuss (ASA-Sitzungen)
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Beratung bei arbeitspsychologischen Fragestellungen
  • Beratung zu beruflichen Einsatzmöglichkeiten bei leistungsgewandelten Mitarbeitenden
  • Beratung zu persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Unterstützung beim betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)

Die rechtlichen Vorgaben setzen wir gewinnbringend für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten um.

Das Arbeitsschutzgesetz regelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Grundlage der Europäischen Arbeitschutzrichtlinien.
Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt meine Aufgaben als Fachärztin für Arbeitsmedizin.
Das Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 konkretisiert die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Persönliche ärztliche Beratung

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Prävention. Die Vorsorge soll Erkrankungen vermeiden, verzögern oder weniger wahrscheinlich machen.

Die Beschäftigten haben bei einer Vielzahl von Tätigkeiten mit definierten Gefährdungen einen einen Anspruch auf persönliche ärztliche Beratung und Betreuung – wie z.B. an Bildschirmarbeitsplätzen. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Vorsorgen durch einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin anzubieten (Angebotsvorsorge).

PflichtvorsorgeEs gibt arbeitsbedingte Gefährdungen, z.B. bei Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen, Lärm oder Infektionsgefährdung, bei denen die arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend und somit auch Voraussetzung für die entsprechende Tätigkeit ist. Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass diese Vorsorge vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit und in den notwendigen Zeitabständen durch einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin durchgeführt wird.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) führt im Anhang die beruflichen Tätigkeiten auf, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend oder als Angebot auslösen. Ich beraten Sie zur Gefährdungsbeurteilung und der daraus resultierenden arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Häufige Vorsorgeanlässe sind die Infektionsgefährdung – früher G42 genannt – z.B. in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten, Kindertagesstätten, und auch bei Tätigkeiten in Wäldern, Parks und Gartenanlagen in niederer Vegetation.
Das Vorsorgeangebot bei Bildschirmtätigkeit – früher G37 – ist für eine Vielzahl der in Deutschland berufstätigen Personen relevant.
Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen machen eine individuelle reisemedizinischer Beratung Ihrer Beschäftigten notwendig – vielen beruflichen Reisenden ist die Vorsorge als G35 bekannt.
Tätigkeiten mit Lärmexpostion oberhalb der Auslösewerte ist in vielen Betrieben trotz Maßnahmen zur Lärmminderung ein wichtiges Vorsorgethema.
Nach wie vor sind auch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wie z.B. Blei, Chrom VI, Isocyanaten, Toluol, Xylol, Staubexposition gegenüber Hartholzstäuben, Asbest und anderen Stäuben von wichtiger Bedeutung in der arbeitsmedizinischen Prävention.

Die ganzheitlichen Vorsorge nach der AMR 3.3 berücksichtigt alle berufsbedingten Belastungen in der Beratung und Untersuchung Ihrer Beschäftigten. Sie stellt damit eine umfassende individuelle präventivmedizinische Beratung Ihrer Beschäftigten sicher. Gerne gestalte ich mit Ihnen die Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Auch auf Wunsch des Arbeitnehmers ist es notwendig, dass der Arbeitgeber eine Vorsorge veranlasst, wenn ein Zusammenhang zwischen Gesundheitsstörungen und der Tätigkeit möglich ist.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt Arbeitszeit- und Pausengestaltung und dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, legt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und die Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit fest. Als Tage der Arbeitsruhe werden Sonn- und staatlich anerkannte Feiertage geschützt.

Die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten wie z.B. Gleitzeit werden vorgegeben. Nachtarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienst bzw. Arbeitsbereitschaft sowie Rufbereitschaft werden gesetzlich geregelt.

Nachtarbeitnehmer, die auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebsärztliche Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit, alle drei Jahre bis zum 50. Lebensjahr und jährlich nach Vollendung des 50. Lebensjahres.

Gerne berate ich Sie zu allen Fragen rund um Arbeit, Sicherheit und Schwangerschaft. Themenschwerpunkte sind dabei die Bewertung der Gefährdungen im Hinblick auf Schwangerschaft und Stillzeit, die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen für schwangere Beschäftigte und Fragen rund um das betriebliche Beschäftigungsverbot. Für eine individuelle Beratung Ihrer schwangeren Beschäftigten stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
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Eignungs­untersuchungen und Tauglichkeits­untersuchungen

Eignungsuntersuchungen beurteilen nach besonderen Rechtsvorschriften, ob die Anforderungen des Arbeitsplatzes und die körperlichen Voraussetzungen aus medizinischer Sicht zueinander passen. Dabei können z.B. die Sehfähigkeit und das Hörvermögen relevant sein. Risiken durch bestehende Erkrankungen werden im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes beurteilt – je nach Fragestellung und Rechtsvorschrift.
Beispiele:

Meine Aufgabe als Ihre Betriebsärztin Kassel sehe ich in der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und damit Ihres Unternehmens. Und das persönlich und in vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Betriebliches Gesundheits­management (BGM)

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu fördern – denn gesunde Mitarbeitende stehen für ein gesundes Unternehmen.
Ich berate Sie zu allen Fragen zum betrieblichen Gesundheitsschutz und unterstütze Sie beim Aufbau eines modernen Gesundheitsmanagements. Sorgen Sie aktiv für das gesundheitliche Wohl Ihrer Mitarbeitenden!

Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Bei leistungsgeänderten Mitarbeitenden berate ich Sie gerne zu weiteren beruflichen Einsatzmöglichkeiten. So kann Arbeitsunfähigkeit im besten Fall überwunden und Fehlzeiten können vermieden werden. Ich zeige Ihnen Möglichkeiten auf, chronisch kranke Mitarbeitende zu integrieren. Davon profitieren sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Arbeitnehmer.

Präventivmedizin für Betriebe

In kardiologischer Kooperation

Im Licht zunehmender körperlicher Inaktivität und Fehlernährung in der Bevölkerung erhält die Vorbeugung bestimmter Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Diabetes Mellitus eine zentrale Bedeutung. Die Arbeitsfähigkeit auch in höherem Lebensalter zu erhalten und zu gestalten wird aufgrund des Fachkräftemangels und der demographischen Entwicklung eine Herausforderung sein, der wir uns zukunftsfähig stellen.

Mit der Förderung eines gesunden Lebensstils durch körperliche Aktivität und eine gesunde Ernährung können auch im Betrieb positive Reize gesetzt werden. Zusätzlich können individuelle Angebote an Ihre Beschäftigten zielgerichtet Erkrankungen erkennen und vorbeugen.
Zentral ist hier die Früherkennung von Risikofaktoren für Herz-Kreislauferkrankungen.
Hier biete ich in Kooperation mit Herrn Dr. Christian Reiner kardiologische Präventivmedizin auf höchstem fachärztlichen Niveau.
Unser gemeinsames Ziel ist ein zufriedener gesunder Mitarbeiter in ihrem Unternehmen. Dieses besondere Angebot kann ein wichtiger Beitrag zur Mitarbeiterbindung an Ihr Unternehmen sein.

Ich biete Ihnen deshalb folgende Untersuchungen und Beratungen an:

  • „Check-up“ Untersuchungen
  • Echokardiographie (Herzultraschall), Sonographie (Ultraschall)
  • Leistungs-Diagnostik
  • Ernährungsberatung
  • Trainingsberatung
  • Reisemedizin und Höhenmedizin

Reisemedizin für beruflich Reisende

Sicher reisen – gesund zurückkommen. Eine gute Vorbereitung und Reiseberatung ist bei beruflichen Reisen insbesondere in Länder mit besonderen Sicherheits- und Infektionsrisken unerlässlich. Ich biete eine qualifizierte medizinische Reiseberatung Ihrer Beschäftigten an.
Dazu gehören auch die für das jeweilige Reiseziel notwendigen und empfohlenen Impfungen. Dabei beziehe ich den individuellen Gesundheitszustand der Person sowie die Art der geplanten Reise stets mit ein.

Haben Sie Fragen zu meinen Leistungen oder meiner Praxis in Kassel?
Rufen Sie mich einfach an oder wenden Sie sich per Mail an mich, ich freue mich, Sie kennenzulernen.